Kirchliche Trauung

Wir möchten kirchlich heiraten, was müssen wir tun?

Zunächst melden Sie im Pfarramt  (09398/281) den Wunsch einer kirchlichen Trauung an. Mit dem Pfarrer können Sie dann einen Termin für das Vorbereitungsgespräch festlegen. Bei diesem  Gespräch geht es um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie Sie sich beide kennen gelernt haben, was Ihnen an einander wichtig ist und was Sie von ihrer Beziehung erwarten.

Als Brautpaar können Sie sich  auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten:

Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet? (Eine Liste mit Trausprüchen finden Sie auf der Seite www.trauspruch.de)

Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen? Welche Lieder wollen wir singen?

Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mit gestalten?

Welche Blumen wünschen wir uns in der Kirche?

Beim Traugespräch bzw. spätestens bei der  kirchlichen Trauung  müssen Sie Ihr Stammbuch mitbringen! Für die bayerische Landeskirche ist die Heirat auf dem Standesamt der rechtsverbindliche Akt. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.

Hinsichtlich der Trauung mit einem katholischen Partner/einer katholischen Partnerin ist Folgendes zu berücksichtigen: Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der Katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Der katholische Partner/die katholische Partnerin sollte rechtzeitig mit Partner/in zu seinem /ihrem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den "Dispens von der Formpflicht" beantragen.
Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die Katholische Kirche. Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann ausnahmsweise eine Trauung gefeiert werden, wenn der evangelische Ehepartner das wünscht, der andere Ehepartner zustimmt und sich im Traugespräch bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.

Wenn Sie sich in einer anderen Kirchengemeinde trauen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von Ihrem Pfarrer in Billingshausen eine sogenannte "Abmeldebescheinigung“ (= Dimissoriale)  vorlegen.
Diese erhalten Sie im Evangelischen Pfarramt (09398/281).